Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hermes Hotel Oldenburg GmbH
- Wird ein Hotelzimmer mündlich oder schriftlich bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer der Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus:
a) Verpflichtung des Hoteliers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten,
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen. - Stornierungen können nur schriftlich erfolgen und sind nur dann gültig, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Mündliche oder telefonische Stornierungen gelten als nicht erfolgt.
- Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
- Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß 20 % des Übernachtungspreises. Ggf. ist eine Reservierung zu besonderen Konditionen (Sonderpreise und/oder nicht erstattbar) durchgeführt worden. In dem Fall wird das Zimmer mit 100% in Rechnung gestellt.
- Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
- Der Hotelier hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
- Wird eine Bezahlung per Übersendung einer Rechnung vereinbart, so ist diese unmittelbar nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen. Eine Gebühr (z. Zt. 3,-€ / Rechnung) wird zzgl. dem Rechnungspreis erhoben. Bei Gruppenbuchungen ab 6 Zimmern ist eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme bis zu dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt auf das dort angegebene Konto zu leisten. Die Restsumme ist bei der Anreise zu zahlen.
- Gerichtsstand ist Oldenburg, da auch im Falle der Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag in Oldenburg zu erbringen sind.
Stand: Oldenburg, 01.01.2017